Bestellformular (.pdf)
  Vorlage Kündigung (.docx)

 

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Mietvertrag/AGB

1. Mietobjekt: Der Mieter erhält für sein Kind zur alleinigen Verfügung vom Vermieter (Spind4You) ein Schulschließfach. Die Zahlenkombination wird ihnen nach Zahlungseingang zugeschickt. Das Zahlenkombinationsschloss darf nicht durch eigene Vorhangschlösser ausgetauscht werden. Der Vermieter ist berechtigt, fremde Schlösser ohne Ankündigung zu entfernen und durch Zahlenkombinationsschlösser zu ersetzen. Ein Fachaustausch unter Mietern ist nicht gestattet.

2. Mietzeit: Die Vertragsdauer beläuft sich jeweils auf ein Schuljahr und verlängert sich um jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor den Sommerferien schriftlich gekündigt wird. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhält der Mieter nur bei Kündigung via Internet als E-Mail. Der Mieter hat ab Vertragsbeginn ein 30-tägiges Rücktrittsrecht vom Mietvertrag. Bei Schulwechsel im laufenden Jahr wird eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende vereinbart. Der Schulwechsel ist durch die Schule zu bestätigen. Bei zweckwidriger Nutzung des Schließfaches, z. B. Verstoß gegen die Hausordnung der Schule, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung unter Angabe des Grundes zu kündigen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Miete für das laufende Schuljahr.

3. Miete: Das Mietverhältnis kommt mit Zahlung der für das jeweilig geltende Schuljahr geschuldeten Miete zustande. Die Netto-Miete (ohne Mwst.) wird bis zur Kündigung des Vertrages nicht erhöht. Wird das Mietverhältnis im lfd. Schuljahr abgeschlossen, ist die Miete anteilig an Kalenderwochen im Voraus zu entrichten. Für jedes weitere Schuljahr ist die Miete im Voraus, spätestens am ersten Schultag des neuen Schuljahres, auf das Konto des Vermieters zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Miete und erfolgloser Mahnung behält sich der Vermieter einen Schlosswechsel zu Lasten des Mieters vor.

4. Untervermietung: Die Untervermietung des Schließfaches ist nicht zulässig. Eine Doppelbenutzung des Schließfaches ist nur bei Geschwisterkindern gestattet.

5. Sonstige Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Am Schuljahresende ist das Fach restlos leer zu räumen. Während der Sommerferien werden vom Vermieter Wartungsarbeiten durchgeführt. Die Versicherung des Schließfachinhaltes obliegt dem Mieter. Eine Haftung für den Schließfachinhalt wird vom Vermieter grundsätzlich nicht übernommen. Der Verlust des Zahlenkombinationsschlosses ist dem Vermieter sofort anzuzeigen.

6. Sonstige Vereinbarungen: Die Schulleitung ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schließfach in Gefahrensituationen ohne Zustimmung der Mieter zu öffnen. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, so wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle dieser Bestimmung ist eine ihr dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.